Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Kamaco Foods GmbH, Niederstr. 18, 40789 Monheim am Rhein — Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen der Kamaco Foods GmbH („wir“) an unsere Kunden, gleich ob über unseren Shop, per E-Mail, telefonisch oder über eine Dauerbestellung geschlossen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
(2) Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis liefern. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Kundenkonto
(1) Bestellungen im Shop setzen ein freigeschaltetes Kundenkonto voraus. Der Kunde weist seine Unternehmereigenschaft auf Anfrage nach, insbesondere durch seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Gewerbeanmeldung. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Bestellungen über sein Konto muss er sich zurechnen lassen, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Artikel im Shop ist kein bindendes Angebot. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(2) Die automatische Eingangsbestätigung nach einer Bestellung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit der Lieferung zustande. Wir können eine Bestellung innerhalb von fünf Werktagen annehmen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext; der Kunde kann seine Aufträge und Rechnungen in seinem Kundenkonto einsehen.
§ 4 Preise
(1) Es gelten die Preise, die dem Kunden in seinem Kundenkonto zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigt werden, einschließlich etwaiger Mengenstaffeln. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kaffeesteuer ist im Preis enthalten.
(2) Versandkosten und Mindestbestellwert ergeben sich aus den Angaben im Warenkorb vor Abschluss der Bestellung.
(3) Bei Dauerbestellungen gilt für jeden daraus erstellten Einzelauftrag der zum Zeitpunkt seiner Erstellung gültige Preis. Der Kunde kann eine Dauerbestellung jederzeit in Textform pausieren oder beenden; bereits erstellte Einzelaufträge bleiben davon unberührt.
§ 5 Zahlung
(1) Der Kunde kann mit den Zahlarten bezahlen, die ihm im Bestellvorgang angeboten werden.
(2) Kauf auf Rechnung ist nur möglich, wenn wir ihn für den Kunden freigeschaltet haben, und nur bis zu dem Kreditlimit, das wir dabei festlegen. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB). Solange eine Rechnung überfällig oder das Kreditlimit ausgeschöpft ist, können wir weitere Lieferungen von Vorauszahlung abhängig machen.
(4) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Lieferung
(1) Wir liefern nur an Anschriften in Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
(2) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Den voraussichtlichen Liefertermin nennt unsere Auftragsbestätigung.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen ihm dadurch nicht.
(4) Unsere Rohware wird nach Ernte und Kontingent zugeteilt. Wir stehen deshalb unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung: Beliefert uns unser Lieferant trotz eines mit ihm geschlossenen, ausreichenden Vertrags nicht oder nicht rechtzeitig und haben wir das nicht zu vertreten, werden wir insoweit von unserer Lieferpflicht frei. Wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten bereits erhaltene Zahlungen für die nicht gelieferte Ware.
(5) Ereignisse höherer Gewalt (etwa Naturereignisse, Missernten, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Störungen von Transportwegen) verlängern Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Seiten vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten.
(6) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf den Kunden über. Die Angabe „frei Haus“ betrifft nur die Versandkosten, nicht den Gefahrübergang.
(7) Tiefkühlware versenden wir mit Trockeneis oder per Kühlspedition. Der Kunde stellt sicher, dass die Sendung zum angekündigten Termin angenommen und sofort in die Tiefkühlung gebracht wird. Scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er die Kosten einer erneuten Zustellung und den Schaden an der Ware.
(8) Haben wir mit dem Kunden eine Mindestrestlaufzeit vereinbart, liefern wir nur Ware, die diese Restlaufzeit am Tag der Auslieferung noch aufweist.
§ 7 Muster
Muster liefern wir kostenlos einschließlich Versand in der für den Artikel festgelegten Mustermenge, bis zu sechs Muster je Kunde im Jahr. Ein Anspruch auf Muster besteht nicht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen und verarbeiten. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind ihm nicht gestattet. Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter teilt er uns unverzüglich mit.
(3) Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt in Höhe unseres Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommt.
(4) Verarbeitet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten Waren. Für die neue Sache gilt dasselbe wie für die Vorbehaltsware.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 9 Mängel
(1) Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel, Transportschäden und Fehlmengen zeigt er uns innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung in Textform an, verdeckte Mängel innerhalb von drei Werktagen nach ihrer Entdeckung. Bei Tiefkühlware prüft er Zustand und Kühlung bereits bei der Annahme, vermerkt Mängel auf dem Lieferschein und zeigt sie uns noch am selben Tag an. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(2) Matcha, Kaffee und Açaí sind Naturprodukte. Schwankungen in Farbe, Geschmack, Mahlgrad oder Röstbild, die nach Ernte und Charge handelsüblich sind, sind kein Mangel.
(3) Beanstandete Ware sendet der Kunde nach Absprache mit uns unter Angabe der Chargennummer an uns zurück; wir prüfen sie und teilen ihm das Ergebnis mit.
(4) Bei einem Mangel leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachlieferung mangelfreier Ware oder Beseitigung des Mangels. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten oder mindern. Schadensersatz richtet sich nach § 10.
(5) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistig verschwiegener Mängel, aus einer Garantie, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b BGB; für sie gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Lebensmittelrechtliche Mitwirkung
Der Kunde lagert die Ware nach unseren Lagerhinweisen und hält bei Tiefkühlware die Kühlkette ein. Er dokumentiert, an wen er die Ware weitergibt (Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002), und unterstützt uns im Fall eines Rückrufs oder einer behördlichen Anfrage, insbesondere durch Angabe der betroffenen Chargen.
§ 12 Datenschutz
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist Monheim am Rhein.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Düsseldorf. Wir können den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.